WANDERORDNUNG

der Ortsgruppe des Spessartbundes
Bruderbund „Gemütlichkeit“ 1902 e.V.
Waldaschaff

1. Wanderausschuss

1. und zwei 2. Vorsitzende
1. und 2. Wanderwart

Aufgabe:

Durchführung eines geordneten und planmäßigen Wanderns.
Aufstellung des Jahreswanderplanes, unter Berücksichtigung der Bundespflichtwanderungen:
a) Bundesfest - 1. Sonntag im Juli
b) Pollaschfeier - 2. Sonntag im Oktober
c) Gau-Sternwanderung - siehe Wanderplan.

2. Wanderplan - Wanderordnung

Mindestens 17 Planwanderungen sind vorzusehen. Hinzu kommen Senioren- und Markierungstouren. Außerplanmäßige Wanderungen sind Angelegenheit der Ortsgruppe.
Der Wanderplan wird auf Vorschläge von Mitgliedern, die bis spätestens zur Pollaschfeier einzureichen sind, zusammengestellt.

3. Wanderführer

Der Wanderführer ist allein verantwortlich für den Ablauf einer Wanderung.
Ist er verhindert, muss er rechtzeitig für einen Vertreter sorgen und den Wanderwart hiervon verständigen.

4. Organisation einer Wanderung

Bekanntgabe der Wanderroute im Mitteilungsblatt der Gemeinde Waldaschaff. Eventuelle Bus- oder Bahnfahrten sind festzulegen. Die Fahrtkosten sind auf alle Teilnehmer der Wanderung aufzuteilen, also auch auf diejenigen, die sich aus irgendeinem Grund an der Fahrt nicht beteiligen.
Das Wanderbuch ist vor der Wanderung beim 1. Wanderwart zu holen und danach dort wieder abzugeben. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich eigenhändig einzutragen. Der Wanderführer hat dies zu überwachen und gibt außerdem noch Datum, Personenzahl, km usw. an

.

5. Pflichten für den Teilnehmer der Wanderung

a) Absolutes Befolgen der Anordnungen des Wanderführers. Das Entfernen oder Abkürzen ist dem Wanderführer mitzuteilen.
b) Gegenseitige Rücksichtnahme ist unerlässlich. Eigenmächtiges Vorauseilen oder auch Zurückbleiben ist zu unterlassen.
c) Während der Wanderung ist es oberstes Gesetz, die Natur zu schützen und nicht zu verunreinigen. Rastplätze sind unbedingt sauber zu halten und in Ordnung wieder zu verlassen.
d) Alle Mitglieder und Gäste, die immer willkommen sind, unterziehen sich stillschweigend der Wanderordnung. Sie beteiligen sich auf eigene Gefahr.

6. Wanderehrungen

Beteiligt sich ein Mitglied innerhalb eines Jahres an 12 Wanderungen, so erhält es die vom Spessartbund festgelegte Auszeichnung. Aus den Seniorenwanderungen werden nur 6 Wanderungen für eine Auszeichnung angerechnet; zum Beispiel: 6 Seniorenwanderungen und 6 Planwanderungen Wanderungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, werden jeweils nur als eine Wanderung gewertet.

7. Die vorgesehenen Auszeichnungen für 12 Wanderungen werden wie folgt verliehen:

im 1. Wanderjahr: Abzeichen in Silber
2. - 4. Wanderjahr: je 1 kleine Eichel in Silber
5. Wanderjahr: Abzeichen in Gold
6. - 8. Wanderjahr: je 1 kleine Eichel in Gold
9. Wanderjahr: Abzeichen in Eisen
10. - 12. Wanderjahr: je 1 kleine Eichel in Eisen
13. Wanderjahr: Abz. in Silber mit Silberkranz
14. - 16. Wanderjahr: je 1 große Eichel in Silber
17. Wanderjahr: Abz. in Gold mit Silberkranz
18. - 20. Wanderjahr: je 1 große Eichel in Silber
21. Wanderjahr: Abz. in Silber mit Goldkranz
22. - 24. Wanderjahr: je 1 große Eichel in Gold
25. Wanderjahr: Abz. in Gold mit Goldkranz
26. - 28. Wanderjahr: je 1 große Eichel in Gold
29. Wanderjahr: Abz. in Eisen mit Silberkranz
30. - 32. Wanderjahr: je 1 große Eichel in Silber
33. Wanderjahr: Abz. in Eisen mit Goldkranz
34. - 36. Wanderjahr: je 1 große Eichel in Gold
37. Wanderjahr: Abz. in Eisen mit Eisenkranz
38. - 40. Wanderjahr: je 1 große Eichel in Eisen

8. Jugendauszeichnungen

Jugendliche bis 16 Jahre erhalten für 10 Planwanderungen eine gesonderte Auszeichnung.

9.

Die bei einer Ortsgruppe erworbenen Rechte für die Auszeichnung bleiben beim Übertritt in eine andere Ortsgruppe des Spessartbundes dem Mitglied erhalten. (Kein Neubeginn der Auszeichnung).

10.

Über alle, die Wanderungen betreffenden Fragen, insbesondere über die Anwendung der Wanderordnung und Auszeichnungen, entscheidet der Wanderausschuss.

Vorstehende Wanderordnung tritt mit dem Wanderjahr 1995/96 in Kraft .

Waldaschaff, im November 1995

Der Wanderausschuss

Änderung:

Vorstandschaftssitzung vom 22.08.2007
Es wurde folgendes beschlossen:
6. Wanderehrungen
Ab dem neuen Wanderjahr benötigen
Senioren bis 70 Jahre 6 Plan- und 6 Seniorenwanderungen
Senioren ab 70 Jahre 4 Plan- und 8 Seniorenwanderungen

Vorstandschaftssitzung vom 29.10.2008
Es wurde folgendes beschlossen:
6. Wanderehrungen
Ist sonntags eine Wanderung und findet gleichzeitig im Wanderheim eine Feier statt, bekommen die Helfer die Wanderung geschrieben.

Vorstandschaftssitzung vom 19.01.2011
Es wurde folgendes beschlossen:
6. Wanderehrungen
Für eine Auszeichnung benötigen die Walker 20 Nordic Walking Touren, sowie 6 Wanderungen aus dem offiziellen Wanderplan des Vereins.

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